Beim erwähnten Mitarbeiter handelt es sich um dieselbe Person, gegen welche das Untersuchungsrichteramt IV Berner Oberland bereits anfangs April ein Ermittlungsverfahren wegen Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit Ordnungsbussen und einem Bussendepositum eröffnet hat. Dies, nachdem die Kantonspolizei diesbezüglich interne Untersuchungen geführt und dem Untersuchungsrichteramt entsprechend Meldung gemacht hat.
Beim gegenwärtigen Stand der Ermittlungen handelt es sich um einkassierte Beträge von einigen tausend Franken, welche nicht unverzüglich abgeliefert worden sind. Ob die festgestellten Unregelmässigkeiten einen Straftatbestand erfüllen, ist Gegenstand der eingeleiteten Strafuntersuchung.
Zum Schutz der laufenden Ermittlungen können zurzeit keine weitergehenden Angaben gemacht werden.